Sicherheitskleidung

Beim Besuch der überbetrieblichen Lehrgänge seid ihr über dieselbe Berufsgenossenschaft (i.d.R. Berufsgenossenschaft Holz und Metall) versichert, die auch für den Versicherungsschutz in eurem Ausbildungsbetrieb zuständig ist. Damit euer Versicherungsschutz nicht gefährdet wird, ist neben den sicherheitsrelevanten Unterweisungen und vielen anderen Unfallverhütungs-Maßnahmen, auch entsprechende Arbeitsschutzkleidung erforderlich.

In unseren Kurseinladungen wird immer deutlich auf die Arbeitskleidung hingewiesen.

Bekleidungsbeispiel:Sicherheitsschuhe der Klasse S1 oder höherwertig und lange Arbeitshose (keine Jeans-, Sport- oder Freizeithose) in Kombination mit enganliegender Arbeitsjacke oder lange Latzhose mit eng anliegender Arbeitsjacke.