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Das Führen von Flurförderzeugen, wie z.B. Gabelstaplern, erfordert einen sicheren und zweckentsprechenden Umgang mit dem Fahrzeug. Die DGUV/Berufsgenossenschaft schreibt vor, dass nur ausgebildete Personen Flurförderzeuge fahren dürfen. Der jeweilige Mitarbeiter benötigt dafür eine abgeschlossene Ausbildung, eine zertifizierte Fahrerlaubnis sowie eine schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer:
1.Theorie
Rechtliche Grundlagen (Arbeitsschutzgesetz, DGUV Grundsatz 308-001 ‚Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen außer geländegängigen Teleskopstaplern‘
2. Unfallgeschehen
3. Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
4. Antriebsarten
5. Standsicherheit (Physikalische Grundlagen)
6. Betrieb allgemein
7. Umgang mit Last
8. Sondereinsätze
9. Verkehrsregeln / Verkehrswege
2. Praktische Fahrübungen
3. Theoretische und praktische Prüfung
Zielgruppe:
Mitarbeiter, die mit einem Gabelstapler arbeiten oder dies beabsichtigen.
Zulassungsvoraussetzungen
Das Mindestalter beträgt 18 Jahren. Auch muss die Person für die Tätigkeit körperlich, geistig und charakterlich geeignet sein.
Abschluss
Zertifikat und Fahrausweis für Flurförderzeuge
Gebühren
190,00 €
Hinweise
Der Kurs erfolgt mit Selbstlernen der theoretischen Grundlagen. Diese werden als PDF Datei sowie ein Übungsfragebogen den Teilnehmern rechtzeitig vor Kursbeginn zum Eigenstudium zugeschickt.
Zur Schulung sind mitzubringen: Personalausweis und ein Passbild sowie Sicherheitsschuhe!
Die nächsten Termine sind bereits in Planung.
Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren Ansprechpartner für diesen Kurs.