17. Dezember 2019
Qualicheck
Wer kann einen Qualischeck erhalten?
- Personen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 20.000 € bzw. 40.000 € bei gemeinsam Veranlagten.
- Personen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommmen von weniger als 20.000 € bzw. 40.000 € bei gemeinsam Veranlagten, wenn die Kosten der Weiterbildung höher sind als 1.000 € (einschließlich Mehrwertsteuer). Falls die Kosten niedriger liegen, ist alternativ eine Förderung durch die Bildungsprämie (www.bildungspraemie.info) möglich.
- Der Hauptwohnsitz muss in Rheinland-Pfalz liegen.
- Anträge müssen bis spätestens zwei Monate vor dem Beginn der Weiterbildung bei der zwischengeschalteten Stelle vorliegen und die Anmeldung zur Weiterbildung darf noch nicht erfolgt sein.
Weitere Informationen:
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie