“Ausbildungsplätze sichern” mit staatlicher Förderung

Kabinett beschließt Eckpunkte für Ausbildungs- und Übernahmeprämien

Das Bundeskabinett hat die Eckpunkte für das Bundesprogramm “Ausbildungsplätze sichern” beschlossen. Das Programm sieht verschiedene Unterstützungsangebote für kleine und mittlere Ausbildungsbetriebe vor und setzt damit einen Beschluss des Konjunkturpaketes vom 3. Juni um.

Die einzelnen Unterstützungsmaßnahmen zielen darauf ab, Ausbildungskapazitäten zu erhalten, Kurzarbeit für Auszubildende zu vermeiden, Auftrags- und Verbundausbildung zu fördern und Anreize zur Übernahme im Falle einer Insolvenz zu schaffen. Insgesamt sollen über das Programm bis zu 500 Millionen Euro für das Ausbildungsjahr 2020/2021 bereitgestellt werden.

Welche Fördermaßnahmen sieht das Programm vor?
Ausbildungsprämien bei Erhalt bzw. Erhöhung des Ausbildungsniveaus

Betriebe, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren aufrechterhalten, sollen für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 2.000 Euro Ausbildungsprämie erhalten. Wer seine Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren erhöht, erhält für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 3.000 Euro Ausbildungsprämie.

Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die durch die COVID-19-Krise in erheblichem Umfang betroffen sind. Davon ist auszugehen, wenn das Unternehmen in der ersten Hälfte des Jahres 2020 wenigstens einen Monat Kurzarbeit durchgeführt hat oder der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist. Bei Unternehmen, die nach April 2019 gegründet worden sind, werden statt der Monate April und Mai 2019 die Monate November und Dezember 2019 zum Vergleich herangezogen.

Die Auszahlung erfolgt in beiden Fällen nach dem Ende der erfolgreich abgeschlossenen Probezeit.

Vermeidung von Kurzarbeit während der Ausbildung

Betriebe, die trotz erheblichen Arbeitsausfalls (mindestens 50 Prozent) ihre Ausbildungsaktivitäten fortsetzen und Auszubildende sowie deren Ausbilder*innen nicht in Kurzarbeit bringen, werden mit 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung gefördert. Die Förderung erfolgt für jeden Monat, in dem im gesamten Betrieb ein Arbeitsausfall von mindestens 50 Prozent zu verzeichnen ist.

Eine Förderung erfolgt frühestens ab Inkrafttreten der Förderrichtlinie und ist zeitlich befristet (31.12.2020).

Auftrags- und Verbundausbildung

Auszubildende, die ihre Ausbildung vorrübergehend nicht im eigenen Betrieb fortführen können, weil der Betrieb vollständig oder zu wesentlichen Teilen pandemiebedingt von Schließungen oder erheblichen  Auflagen, die eine Fortsetzung des Geschäftsbetriebs maßgeblich behindern, betroffen ist, können ihre Ausbildung in anderen Betrieben fortführen. Betriebe, die die Ausbildung temporär  – jedoch für mindestens sechs Monate – übernehmen, erhalten eine Prämie.

Die Details der Durchführung einer solchen Verbund- oder Auftragsausbildung sollen im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung erörtert werden. Eine Förderung erfolgt frühestens ab Inkrafttreten der Förderrichtlinie und gilt befristet bis zum 30. Juni 2021.

Übernahmeprämie

Ausbildungsbetriebe, die Auszubildende aus Corona-bedingt insolventen KMU bis zum Abschluss ihrer Ausbildung übernehmen, erhalten pro aufgenommenen Auszubildenden eine Übernahmeprämie von 3.000 Euro.

Eine Förderung erfolgt frühestens ab Inkrafttreten der Förderrichtlinie. Sie ist befristet auf Zeiten bis zum 30. Juni 2021.

Wer kann die Förderung beantragen?

Die Unterstützungsmaßnahmen richten sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit bis zu 249 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent), die durch die Corona-Krise betroffen sind. Pro Ausbildung wird nur eine Prämie gezählt. Die Inanspruchnahme anderer Förderprogramme mit gleicher Zielrichtung oder gleichem Inhalt ist nicht möglich. Darüber hinaus gelten je nach Inanspruchnahme der jeweiligen Fördermaßnahme weitere Voraussetzungen.

Wo können die Anträge gestellt werden?

Anträge auf Förderung sind bei den örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit zu stellen. Davon abweichend muss die Antragsstellung für die Förderung der Auftrags- und Verbundausbildung noch im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung erörtert werden.

Wann können die Anträge gestellt werden?

Nach Ablauf der erfolgreichen Probezeit.